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Könnte der Bundestag als solcher einen Antrag im Normenkontrollverfahren stellen und wenn nein, warum nicht?
Die Frage ist zu verneinen, denn nur die Mitglieder des Bundestages – mindestens ein Viertel der gesetzlichen Mitgliederzahl – sind antragsberechtigt, nicht aber der Bundestag als Organ. Diese Regelung dient dem Minderheitenschutz, denn gegen Bundesgesetze wird im Regelfall die parlamentarische Opposition ein Normenkontrollverfahren beantragen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010