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Alle Oberthemen / IHK Prüfungsvorbereitung / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht IHK
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Azubi (17 Jahre) möchte ein Konto bei der Bank eröffnen.
Benk möchte das die Eltern ihr Einverständnis mit der Kontoeröffnung erklären.
Erläutern sie dem azubi die Rechtslage
der azubi braucht nach § 106 bgb nur dann nicht die einwilligung seiner gesetzlichen Vertreter, wenn das Abschluß für ihn nur rechtliche Vorteile hat.

Eine Kontoeröffnung hat aber auch rechtliche Nachteile wie Vereinbarungen der Kontoeröffnungsentgelten und den AGBs der Bank.

Wenn der Azubi allerdings in einem Arbeitsverhältniss stehen würde dürfte er nach § 113 BGB auch ohne die Einwilligung seiner Eltern ein Konto eröffnen. Dieses gilt aber nicht im Ausbildungsverhältnis, wo das Berufsbildungsgesetz maßgebend ist.

Die Eltern müssen deswegen nach § 1626, 1629 BGB) der Kontoeröffnung zustimmen.
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Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Arbeitsrecht
Veröffentlicht: 23.03.2010

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