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Art. 12 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 LStVG (Verhütung übertragbarer Krankheiten)
Der Begriff übertragbare Krankheit ist in § 2 Infektionsschutzgesetz - IfSG definiert. Art. 12 LStVG ist als Berufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsgemäß. Nach der „3-Stufen-Theorie“ des BVerfG handelt es sich um eine verhältnismäßige Einschränkung,
da der Schutz des Lebens und der Gesundheit die Einschränkung als „vernünftige Erwägung des Allgemeinwohls“ (1. Stufe) zweckmäßig erscheinen lässt
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Autor: Charlemagne
Oberthema: Jura
Thema: Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern
Veröffentlicht: 06.03.2013

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