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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Muss ein rechtswidriger belastender VA zwingend durch die Behörde nach Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen werden?
Nein, da Art. 48 BayVwVfG der Behörde ein Ermessen einräumt. Die Behörde entscheidet über die Rücknahme nach pflichtgemäßem Ermessen.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle: Kitzeder Skript
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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