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Wer darf die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen?
Wer unter dieser Bezeichnung in die Liste der Beratenden Ingenieure eines Landes im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingetragen ist.
Voraussetzungen für Niedersachsen:
- Im Land Niedersachsen einen Wohnsitz
- berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen
- eine praktische Tätigkeit als Ingenieur mind. 5 Jahre
- unabhängig im Sinne von §14 ist
Voraussetzungen für Niedersachsen:
- Im Land Niedersachsen einen Wohnsitz
- berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen
- eine praktische Tätigkeit als Ingenieur mind. 5 Jahre
- unabhängig im Sinne von §14 ist
Karteninfo:
Autor: Elli
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Baukonstruktion
Schule / Uni: TU
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 22.03.2011