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Wie können sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen?
Betriebsvereinbarung (BV)
§77 BetrVG
(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen.
Regelungsabrede (Formlose Absprache zwischen AG und BR)
Nicht im Gesetz geregelt!
§77 BetrVG
(2) Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen.
Regelungsabrede (Formlose Absprache zwischen AG und BR)
Nicht im Gesetz geregelt!
Tags:
Quelle: §77, Abs. 2-4, BetrVG
Quelle: §77, Abs. 2-4, BetrVG
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016