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Alle Oberthemen / Recht / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Wo ist die Definition des Arbeitnehmers beschrieben?
§5 BetrVG
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte [...].

§84 HGB,
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.

§106 GewO
Weisungsrecht des Arbeitgebers => Wer nicht Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen kann ist kein Arbeitgeber => Arbeitnehmer
Tags:
Quelle: §5 BetrVG, §84 HGB, §106 GewO
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016

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