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20.35.
Welche Angaben muss der Sicherheitsnachweis mindestens enthalten?
Welche Angaben muss der Sicherheitsnachweis mindestens enthalten?
NIV Art.37
a. Adresse der Installation und des Eigentümers.
b. Beschreibung der Installation einschliesslich
allfälliger Besonderheiten.
c. Kontrollperiode.
d. Name und Adresse des Installateurs.
e. Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle.
f. Name und Adresse des Inhabers der
Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei
der Abnahmekontrolle.
a. Adresse der Installation und des Eigentümers.
b. Beschreibung der Installation einschliesslich
allfälliger Besonderheiten.
c. Kontrollperiode.
d. Name und Adresse des Installateurs.
e. Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle.
f. Name und Adresse des Inhabers der
Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei
der Abnahmekontrolle.
Tags: 20 Prüfung und Kontrolle
Quelle: Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Quelle: Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB