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Beschreibe die wesentlichen drei Institutionen des kollektiven Arbeitsrechts
(1) Betriebsrat: gesetzliches (Betriebsverfassungsgesetz) Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Wahlberechtigt sind über 18jährige Beschäftigte im Betrieb; Wählbar sind sie, wenn mindestens 6 Monate im Betrieb. Da Azubis auch als Beschäftigte gelten, ist Betriebsrat auch für sie zuständig. Wichtige Aufgaben sind Mitwirkung bei Personalplanung und Beschäftigungssicherung (hier auch Initiativrecht). Unter Mitspracherechte in personellen Angelegenheiten sind auch Mitwirkung in beruflicher Bildung integriert; insbesondere Recht auf Widerspruch gegen Ausbilder und Vorschlag von Beschäftigten zur Weiterbildung. → für Azubi vor allem wichtig, da Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen.
(2) Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV): (bei mindestens 5 Jugendlichen/Azubis) Interessen der Arbeitnehmer unter 18 und der Auszubildenden bis 25 Jahre. Wählbar sind alle bis 25 (ohne Betriebratsmitglieder). Rechte sind vergleichbar mit Rechte Betriebsrat. Wichtigster Verhandlungspartner ist Betriebsrat; nicht Arbeitgeber.
Tarifvertragsrecht legt fest, dass Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutz haben; Azubis haben Rechtsanspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
(3) Tarifvertragsrecht: Grundlage ist Tarifvertragsgesetz. Regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände bzw. einzelner Betrieb und Gewerkschaften). Insbesondere Vereinbarungen zur Lohnhöhe und sonstigen Arbeitsbedingungen (Manteltarifvertrag). Geltungsbereich erstreckt sich auf Mitglieder der Verbände; BMAS kann Allgemeinverbindlichkeitserklärung vornehmen. Tarifverträge beinhalten auch Bestimmungen zur Ausbildungsförderung (Einstellung von Azubis; Übernahme nach Ausbildung) und Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung, wobei Wirkung umstritten ist.
(2) Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV): (bei mindestens 5 Jugendlichen/Azubis) Interessen der Arbeitnehmer unter 18 und der Auszubildenden bis 25 Jahre. Wählbar sind alle bis 25 (ohne Betriebratsmitglieder). Rechte sind vergleichbar mit Rechte Betriebsrat. Wichtigster Verhandlungspartner ist Betriebsrat; nicht Arbeitgeber.
Tarifvertragsrecht legt fest, dass Betriebsratsmitglieder Kündigungsschutz haben; Azubis haben Rechtsanspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
(3) Tarifvertragsrecht: Grundlage ist Tarifvertragsgesetz. Regelt Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverbände bzw. einzelner Betrieb und Gewerkschaften). Insbesondere Vereinbarungen zur Lohnhöhe und sonstigen Arbeitsbedingungen (Manteltarifvertrag). Geltungsbereich erstreckt sich auf Mitglieder der Verbände; BMAS kann Allgemeinverbindlichkeitserklärung vornehmen. Tarifverträge beinhalten auch Bestimmungen zur Ausbildungsförderung (Einstellung von Azubis; Übernahme nach Ausbildung) und Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung, wobei Wirkung umstritten ist.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013