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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) :
darin ist festgeschrieben das der gesetzliche Mindesturlaub 24 Tage beträgt in dieser Zeit wird der Arbeitnehmer
nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst bezahlt, der Urlaub darf nicht unter 2 Wochen gestückelt werden und
er ist nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit voll zu gewähren. Die Lage des Urlaubs wird vom Arbeitgeber
entschieden unter Berücksichtigung von Wünschen des Arbeitnehmers und der Mitbestimmung des Betriebsrates
nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst bezahlt, der Urlaub darf nicht unter 2 Wochen gestückelt werden und
er ist nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit voll zu gewähren. Die Lage des Urlaubs wird vom Arbeitgeber
entschieden unter Berücksichtigung von Wünschen des Arbeitnehmers und der Mitbestimmung des Betriebsrates
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Mitarbeiterführung
Thema: Mitarbeiterführung
Veröffentlicht: 08.10.2014