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Gemeingefährliches Mittel i.S.v. § 211 StGB
... wenn der Täter die Wirkungsweise des Werkzeuges in der konkreten Situation nicht beherrscht und das Mittel somit geeignet ist, eine größere Anzahl von Menschen zu gefährden.
(-> Entstehung einer allgemeinen Gefahr)
Beachte: Abstrakte Gefährdung nicht ausreichend!!! Auch nicht ausreichend, dass mehrere Menschen alternativ verletzt werden.
(-> Entstehung einer allgemeinen Gefahr)
Beachte: Abstrakte Gefährdung nicht ausreichend!!! Auch nicht ausreichend, dass mehrere Menschen alternativ verletzt werden.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010