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Welche Ausnahme gibt es für das handelsrechtliche Saldierungsverbot?
Es muss eine Saldierung der zu passivierenden Verpflichtung aus Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren
Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, vorgenommen werden (Tz. 107).
Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, vorgenommen werden (Tz. 107).
Tags: Bestandteile des Jahresabschlusses und des Lageberichts, Jahresabschluss
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=513880_0003&sprungmarke=RZ_107&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Jahresabschluss
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014