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Wann benachteiligt eine Klausel den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 I BGB)?
Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn der Verwender einseitig seine eigenen Interessen durchsetzt, ohne auch die berechtigten Belange seines Vertragspartners zu berücksichtigen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010