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Wann muss dem Fahrdienstleiter mitgeteilt weerden, dass der Zug vorbereitet ist?
Auf dem Zuganfangsbahnhof oder auf Unterwegsbahnhöfen, auf denen sich die Zusammensetzung oder die Fahrtrichtung des Zuges ändert, müssen Sie als Zugaufsicht an den Fahrdienstleiter melden, dass der Zug vorbereitet ist, es sei denn, dass der Fahrdienstleiter bereits die Zustimmung zur Abfahrt gegeben hat.
In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.
In den Örtlichen Richtlinien können ergänzende oder abweichende Regeln gegeben sein.