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Welche Schutzrichtung hat Art. 19 Abs. 4 GG?
Es handelt sich um ein Grundrecht des status positivus, also um ein Leistungsrecht. Der von diesem Grundrecht eingeräumte Anspruch richtet sich auf effektiven Rechtsschutz.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010