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0003 Wo dürfen Taxen zur Aufnahme von Fahrgästen bereitgestellt werden?
- An Behördlich zugelassenen Stellen, erkennbar an dem Verkehrszeichen TAXENSTAND
- Das Bereithalten ist nur innerhalb der Gemeinde zulässig, in der der Unternehmer seinen Betribssitz hat, es sei denn die Erlaubnisbehörde hat ein Bereitstellen außerhalb der Betriebsgemeinde gestattet.
- Das Bereithalten ist nur innerhalb der Gemeinde zulässig, in der der Unternehmer seinen Betribssitz hat, es sei denn die Erlaubnisbehörde hat ein Bereitstellen außerhalb der Betriebsgemeinde gestattet.