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Umfang des Verschuldens i.S.v. § 832 I 2 BGB
Verschulden der Aufsichtspflichtigen wird grds. vermutet.
ABER Exkulpation
Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart, Charakter des Kindes, Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens woei danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnisse zugemutet werden kann.
a) Widerlegung der Verschuldensvermutung
... wenn sie der Aufsichtspflicht genügt haben
b) Widerlegung der Kausalitätsvermutung
... wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre
ABER Exkulpation
Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart, Charakter des Kindes, Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens woei danach, was dem Aufsichtspflichtigen nach den jeweiligen Verhältnisse zugemutet werden kann.
a) Widerlegung der Verschuldensvermutung
... wenn sie der Aufsichtspflicht genügt haben
b) Widerlegung der Kausalitätsvermutung
... wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsicht entstanden wäre
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010