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Befahren von vereisten Spurrillen oder Bahnübergängen
Ist die gemeldete oder die in den Örtlichen Richtlinien angegebene Radsatzlast für das Fahrzeug an der Spitze des 1. Zuges nicht größer als 16 t, müssen Sie den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweisen, den Streckenabschnitt mit Spurrillen und die
Bahnübergänge mit höchstens ? km/h zu befahren.
Ist die gemeldete oder die in den Örtlichen Richtlinien angegebene Radsatzlast für das Fahrzeug an der Spitze des 1. Zuges nicht größer als 16 t, müssen Sie den Triebfahrzeugführer durch Befehl 9 anweisen, den Streckenabschnitt mit Spurrillen und die
Bahnübergänge mit höchstens ? km/h zu befahren.
30 km/h