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Korporativer Tripartismus
Der Begriff „Korporativer Tripartismus“ macht deutlich, dass der Staat seine ihm eigenen hoheitlichen Kompetenzen freiwillig auf nicht staatliche Akteure (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) überträgt.
Der Staat favorisiert dabei das Konsensprinzip. Das Zusammenwirken aller drei Akteure erstreckt sich auf alle Entscheidungs-, Durchführungs- und Kontrollprozesse, die die berufliche Bildung betreffen. Der Staat steckt mit dem BBiG den gesetzlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Zusammenarbeit ab.
Der Staat favorisiert dabei das Konsensprinzip. Das Zusammenwirken aller drei Akteure erstreckt sich auf alle Entscheidungs-, Durchführungs- und Kontrollprozesse, die die berufliche Bildung betreffen. Der Staat steckt mit dem BBiG den gesetzlichen Rahmen für die gemeinschaftliche Zusammenarbeit ab.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010