Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
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Welche Schritte sind zur Gründung eines Einzelunternehmens notwendig:
Information bei d. Wirtschaftskammer einholen.
E. U. : ist von Gründungsgebühren befreit!
Firmenbucheintragung: beim zuständigen Landesgericht
Eintragungspflicht: wenn der jährliche Gesamtumsatz €400 000,
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird oder der Jahresumsatz mehr als € 400 000, beträgt.
Ansonsten: freiwillige eintragung möglich
Gewerbeanmeldung: Bh oder beim Magistrat
Anmeldung bei Sozialversicherungsanstalt innerhalb d. 1.Monats
Anmeldung v. Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse bei Arbeitsbeginn.
Finanzamt: innerhalb d. ersten Monats beim FA melden.
BEANTRAGEN EINER UID - Nummer!!
E. U. : ist von Gründungsgebühren befreit!
Firmenbucheintragung: beim zuständigen Landesgericht
Eintragungspflicht: wenn der jährliche Gesamtumsatz €400 000,
in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wird oder der Jahresumsatz mehr als € 400 000, beträgt.
Ansonsten: freiwillige eintragung möglich
Gewerbeanmeldung: Bh oder beim Magistrat
Anmeldung bei Sozialversicherungsanstalt innerhalb d. 1.Monats
Anmeldung v. Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse bei Arbeitsbeginn.
Finanzamt: innerhalb d. ersten Monats beim FA melden.
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Tags: Unternehmen
Quelle: hk
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