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Was ist bei der Anfechtung von Aufsichtsmaßnahmen durch die Bundesländer im Rahmen der verfasungsgerichtlichen Bund-Länder-Streitigkeit zu beachten?
Im Unterschied zu § 64 Abs. 3 BVerfGG beträgt die Anfechtungsfrist gegen einen Beschluss des Bundesrates nur einen Monat (§ 70 BVerfGG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010