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Auffanggesellschaft
Eine Auffanggesellschaft ist eine zur Rettung des Geschäftsbetriebs eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens gegründete Gesellschaft. Diese übernimmt von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Eventuell erwirtschaftete Gewinne werden an das insolvente Unternehmen abgeführt.
Karteninfo:
Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Unternehmensführung
Veröffentlicht: 29.01.2010