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Phase III: Ausschreibung und Vergabe
8. Wann darf eine Aufhebung einer Ausschreibung erfolgen?
8. Wann darf eine Aufhebung einer Ausschreibung erfolgen?
Dann wenn:
- kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht
- die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen
- andere schwerwiegende Gründe vorliegen
( §26 Nr.1 VOB/A bzw. §26 Nr.1 oder Nr.2 VOL/A)
Eine Aufhebung ohne vorliegen einer der Gründe ist rechtwidrig. Auf den Nachprüfantrag eines Bieters hin kann die Vergabekammer den Auftraggeber zur Fortführung des Verfahrens verurteilen oder die Entscheidung über die Aufhebung aufheben.
- kein Angebot eingegangen ist, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht
- die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen
- andere schwerwiegende Gründe vorliegen
( §26 Nr.1 VOB/A bzw. §26 Nr.1 oder Nr.2 VOL/A)
Eine Aufhebung ohne vorliegen einer der Gründe ist rechtwidrig. Auf den Nachprüfantrag eines Bieters hin kann die Vergabekammer den Auftraggeber zur Fortführung des Verfahrens verurteilen oder die Entscheidung über die Aufhebung aufheben.
Karteninfo:
Autor: Linda007
Oberthema: Geschichte
Thema: PPP
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 30.03.2010