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Wie entsteht ein Lehrverhältnis? Dauer der Probezeit bzw. der Behaltefrist.
Durch Lehrvertrag zwischen Lehrberechtigtem und Lehrling (bzw. dessen gesetzlichem Vertreter), protokolliert durch Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.
Probezeit und Behaltefrist (=nach Ende der Lehrzeit): je 3 Monate
Novelle des BAG: Lehrling kann jetzt zu Ende jeden Lehrjahres gekündigt werden, aber nur nach Mediationsverfahren mit Mediator, durch Lehrberechtigten zu zahlen.
Probezeit und Behaltefrist (=nach Ende der Lehrzeit): je 3 Monate
Novelle des BAG: Lehrling kann jetzt zu Ende jeden Lehrjahres gekündigt werden, aber nur nach Mediationsverfahren mit Mediator, durch Lehrberechtigten zu zahlen.
Tags: Didaktik/Methodik (Berufsschule), Hainz
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Pädagogik
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: Wien
Veröffentlicht: 10.09.2009