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(P) kein Bruch gem. § 242 StGB, d.h. konkludentes Einverständnis der Wegnahme durch Beobachtung?
reine Beobachtung durch Ladendetektiv: i.d.R. Einverständnis
Diebesfalle: Einverständnis der Wegnahme, da notwendig zur Überführung
Folge: nur Versuch
Diebesfalle: Einverständnis der Wegnahme, da notwendig zur Überführung
Folge: nur Versuch
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010