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Fall: Bei einem Projekt "Gewalt an Schulen" wird ein besonders übler Gewaltübergriff gefilmt. Mit der Kamera wird alles aufgenommen. Der Film soll im TV ausgestrahlt werden. Das BAKOM verbietet den Film, weil er zu brutal sei.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Dieser Entscheid ist nicht verhältnismässig. Der Programmleiter muss sich zwar überlegen, ob man diesen Film zeigen kann. Jedoch könnte man ihn auch erst zu später Stunde, nach 22 Uhr zeigen. Oder man könnte ihn nur im Kino / Internet bringen.
Dieser Entscheid ist nicht verhältnismässig. Der Programmleiter muss sich zwar überlegen, ob man diesen Film zeigen kann. Jedoch könnte man ihn auch erst zu später Stunde, nach 22 Uhr zeigen. Oder man könnte ihn nur im Kino / Internet bringen.
Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Meidenrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 26.01.2013