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Wirtschaftlichkeitspostulat i.S.v. § 249 II BGB
Anknüpfungspunkt: "erforderlicher" Geldbetrag
nur diejenigen Kosten sind ersatzfähig, die nach dem Maßstab eines verständigen und wirtschaftlich denkenden Menschen zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen
= diejenige effektive Maßnahme (Naturalrestitution), die den geringsten Aufwand fordert.
nur diejenigen Kosten sind ersatzfähig, die nach dem Maßstab eines verständigen und wirtschaftlich denkenden Menschen zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen
= diejenige effektive Maßnahme (Naturalrestitution), die den geringsten Aufwand fordert.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010