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Alle Oberthemen / BWL / Rechnungswesen / BWL2 - Repetitorium
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Aufgabe 6 b)
Erläutern Sie die verschiedenen im 
Handelsrecht (§ 249 HGB) vorgesehenen Rückstellungsarten. 
(Wann und) Unter welchenPosten sind Rückstellungen in der Bilanz gemäß 
§ 266 Abs. 3 HGB auszuweisen? 
Pflicht zur Rückstellung: §249 I Satz 1:
Ungenaue Verb. und drohende Verluste aus Schwebenden Geschäfte.

Unterlassene Instandhaltung §249 I Satz 2 Nr. 1 Unterlassene Instandhaltung, wenn diese im folg. Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden muss.

Gewährleistung ohne Rechtliche Verpflichtung
§249 I Satz 2, Nr. 2


Hinweis bei Verbuchung
Wenn RST größer als Betrag -> Rest als Sonst. Ertrag buchen
Wenn RST Wegfall -> als Sonst. Ertrag buchen
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Karteninfo:
Autor: Binary
Oberthema: BWL
Thema: Rechnungswesen
Veröffentlicht: 02.03.2010

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