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Was ist unter der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte zu verstehen?
Die mittelbare Drittwirkung ist ein Begriff dafür, dass die Grundrechte die Auslegung des einfachen Gesetzesrechts – auch des Privatrechts – nachhaltig beeinflussen. Eine „mittelbare“ Drittwirkung ist als Terminus indes nur sinnvoll, wenn es auch eine unmittelbare Drittwirkung gibt. Dies ist zu verneinen (str. für Art. 9 III 2 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010