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Aufgabe des Strafverfahrens
Gegenstand des Strafverfahrens ist der spezifisch strafrechtliche Konflikt - also der Normwiderspruch des Täters. Hierin besteht die Verknüpfung zum materiellen Strafrecht, die Normen dienen dem Schutz der Rechtsgüter.
Durch den schuldhaften Verstoß, stellt der Täter die Geltung der Norm in Frage. Stört den Rechtsfrieden. Die Strafe ist das Mittel, um Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Das Strafverfahren ist also das Instrument zur Bewältigung eines strafrechtlichen Konflikts.
Somit zweistufige Aufgabe des Strafverfahrens, den strafrechtlichen Konflikt festzustellen und ggf. d. staatlichen Strafanspruch durchzusetzen (somit zwei droße Verfahrensabschnitte: das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren)
Durch den schuldhaften Verstoß, stellt der Täter die Geltung der Norm in Frage. Stört den Rechtsfrieden. Die Strafe ist das Mittel, um Rechtsfrieden wieder herzustellen.
Das Strafverfahren ist also das Instrument zur Bewältigung eines strafrechtlichen Konflikts.
Somit zweistufige Aufgabe des Strafverfahrens, den strafrechtlichen Konflikt festzustellen und ggf. d. staatlichen Strafanspruch durchzusetzen (somit zwei droße Verfahrensabschnitte: das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren)