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Was versteht man unter Bundestreue?
Unter Bundestreue ist die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Bundesstaat zu verstehen, die auch das Verhältnis der Bundesländer untereinander einschließt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010