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Was bedeutet konkurrierende Gesetzgebungskompetenz?
„Konkurrierende“ Gesetzgebungskompetenz bedeutet, dass die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung haben, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. (Art. 72 Abs. 1)
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010