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Welche Schritte der Grundrechtsprüfung sind grundsätzlich zu unterscheiden?
Zunächst muß geprüft werden, ob ein Grundrecht im konkreten Fall überhaupt einschlägig ist. Sodann ist festzustellen, ob auf das grundrechtlich geschützte Rechtsgut eingewirkt worden ist. Auf der dritten Stufe ist zu prüfen, ob die Einwirkung gerechtfertigt werden kann.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010