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Was ist unter einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 I VwGO zu verstehen?
Ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 I VwGO ist die rechtliche Beziehung, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm, Vertrag oder Zusicherungfür das Verhätlnis von Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergibt, kraft derer eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun kann oder darf oder nicht zu tun braucht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010