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Erfüllungsort
Am Erfüllungsort muss die Leistung rechtzeitig erbracht werden (Leistungsort).
Der gesetzliche Erfüllungsort für
Ware ist der Ort des Verkäufers
Geld ist der Ort des Käufers
der Erfüllungsort kann von den Vertragspartnern jedoch auch anders im Vertrag festgelegt werden.
Der gesetzliche Erfüllungsort für
Ware ist der Ort des Verkäufers
Geld ist der Ort des Käufers
der Erfüllungsort kann von den Vertragspartnern jedoch auch anders im Vertrag festgelegt werden.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010