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(P) Entlastungsbeweis von Großbetrieben für Verrichtungsgehilfen gem. § 831 BGB?
Großbetrieb ca. ab 10 Mitarbeitern.
alte Rsp.: pflichtgemäße Auswahl einer Zwischenperson ausreichend, keine Entlastung bzgl. jedes einzelnen Mitarbeiters notwendig.
ABER: ungerechtfertigte Bevorzugung von Großunternehmen
alte Rsp.: pflichtgemäße Auswahl einer Zwischenperson ausreichend, keine Entlastung bzgl. jedes einzelnen Mitarbeiters notwendig.
ABER: ungerechtfertigte Bevorzugung von Großunternehmen
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010