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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsprozessrecht / ÖR Verwaltungsprozessrecht
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Statthaftigkeit Anfechtungsklage
Klageziel: völlige oder teilweise Aufhebung eines belastenden VA
Voraussetzung: Vorliegen eines existierenden VA iSv § 35 VwVfG
Wenn VA nichtig? 1. Unstatthaft: Fehlt Klagegegenstand, Rechtsschein kann durch          Feststellungsklage beseitigt werden, § 43 II -> Zusammenhang, Nichts kann nicht aufgehoben werden
2. Statthaft: Rechtsschein, § 43 II 2 setzt Möglichkeit voraus

Teilanfechtung statthaft (§ 113 I 1) wenn VA Teilbar
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Karteninfo:
Autor: Fedder
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsprozessrecht
Veröffentlicht: 10.02.2010

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