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Erforderlichkeitsklausel Art. 72 II GG
Wahrung der Rechtseinheit:
Vermeidung einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen, die im Interesse des Bundes und der Länder nicht hingenommen werden kann.
Wahrung der Wirtschaftseinheit:
Schranken und Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet beseitigen.
Vermeidung einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen, die im Interesse des Bundes und der Länder nicht hingenommen werden kann.
Wahrung der Wirtschaftseinheit:
Schranken und Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet beseitigen.