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Wann ist von einer teilbaren Leistung im Sinne des § 420 BGB auszugehen?
Eine teilbare Leitung liegt vor, wenn sie ohne Wertminderung und ohne Beeinträchtigung des Leistungszwecks in Teilmengen zerlegt werden kann.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010