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Gibt es im Bereich des präventiven Rechtsschutzes die vorbeugende Anfechtungsklage?
Nein. Der Grund ist, dass Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtungsklage grundsätzlich ein durchgeführtes Widerspruchsverfahren ist. Da beim Ersuchen um präventiven Rechtsschutz ein Widerspruch jedoch nicht in Betracht kommt, weil ein Verwaltungsakt noch gar nicht erlassen ist, entfällt diese Zulässigkeitsvoraussetzung für eine mögliche Anfechtungsklage. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für vorbeugende Anfechtungs- und Leistungsunterlassungsklage sind also die gleichen, so dass die Notwendigkeit einer eigenständigen vorbeugenden Anfechtungsklage nicht gegeben ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010