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Welche Möglichkeit hat ein Berechtigter neben § 894 BGB eine Berichtigung des Grundbuchs herbeizuführen?
Er kann gem. §§ 22, 29 GBO die Unrichtigkeit durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachweisen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010