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Klageart im Kommunalverfassungsstreit
- kann nie AK/VK sein (kein VA mgl.; Aussenwirkung (-))
- Feststellungsklagen
+ Überprüfung über die Rechtswidrigkeit führt bei vorhandener Rechtswidrigkeit zur automat. Nichtigkeit eines Beschlusses
+ weite Auslegung in Bezug auf Aussenwirkung
+ § 43 I VwGO analog
- allg. LK
+ möglich wenn ein neuer Beschluss der Gemeindevertretung provoziert werden soll
- Klageart sui generis (MM)
- Feststellungsklagen
+ Überprüfung über die Rechtswidrigkeit führt bei vorhandener Rechtswidrigkeit zur automat. Nichtigkeit eines Beschlusses
+ weite Auslegung in Bezug auf Aussenwirkung
+ § 43 I VwGO analog
- allg. LK
+ möglich wenn ein neuer Beschluss der Gemeindevertretung provoziert werden soll
- Klageart sui generis (MM)
Tags: Kommunalrecht, Verwaltungsprozessrecht
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