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Alle Oberthemen / Recht / Arbeitsrecht / Arbeitsrecht
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Wann gibt es eine Nachwirkung der Betriebsvereinbarung?
Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung haben möglicherweise eine Nachwirkung nach Beendigung der Betriebsvereinbarung.

§77 BetrVG
(6) Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann, weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Bedeutung:
"in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann"
=> Die Regelung muss unter den §87 Abs.2 fallen. Das gilt nur für Angeleheiten nach §87 Abs.1.

Man kann den Satz auch durch folgendes ersetzen:
"die unter §87 Abs.1 fallen"
Tags:
Quelle: §77, Abs.6, BetrVG; §87 Abs.2, BetrVG; §87 Abs.1, BetrVG
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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016

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