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Was ist die Regelungssperre für Betriebsvereinbarungen?
Themen, die normalerweise Gegenstand des Tarifvertrages ist, können nicht nochmal durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. (§77, Abs. 3, S.1, BetrVG)
Außer der Tarifvertrag erlaubt zu einem bestimmten Thema Ergäzungen durch eine Betriebsvereinbarung. (§77, Abs. 3, S.2, BetrVG)
Außer der Tarifvertrag erlaubt zu einem bestimmten Thema Ergäzungen durch eine Betriebsvereinbarung. (§77, Abs. 3, S.2, BetrVG)
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Quelle: §77, Abs. 3, S.1-2, BetrVG
Quelle: §77, Abs. 3, S.1-2, BetrVG
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016