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Beurteilungsspielraum Gruppen
> Prüfungs-, prüfungsähnliche, und Schulentscheidungen (BVerwGE 70, 145; OVG NW, NVwZ 1992, 397), siehe unter Note
> Beurteilungen eines Beamten durch seinen Dienstherrn, z.B. Höhergruppierung (BVerwGE 80, 225 f) und Regelbeurteilung (BVerwG, DVBl. 1994, 112).
> Entscheidungen eines nicht weisungsabängigen Gremiums, wenn die Entscheidung wertende Elemente enthält (BVerwGE 62, 330 ff).
> Entscheidungen eines nicht weisungsabängigen, sachkundigen, interessenpluralistisch zusammengesetzten Gremiums (z.B. die Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften, BVerwGE 77, 75).
> Entscheidungen die von Gremien außerhalb der Verwaltung getroffen werden und außerrechtliche Maßstäbe der Kunst, Kultur, Moral oder Religion zum Gegenstand haben.
> Beurteilungen eines Beamten durch seinen Dienstherrn, z.B. Höhergruppierung (BVerwGE 80, 225 f) und Regelbeurteilung (BVerwG, DVBl. 1994, 112).
> Entscheidungen eines nicht weisungsabängigen Gremiums, wenn die Entscheidung wertende Elemente enthält (BVerwGE 62, 330 ff).
> Entscheidungen eines nicht weisungsabängigen, sachkundigen, interessenpluralistisch zusammengesetzten Gremiums (z.B. die Prüfstelle für jugendgefährdende Schriften, BVerwGE 77, 75).
> Entscheidungen die von Gremien außerhalb der Verwaltung getroffen werden und außerrechtliche Maßstäbe der Kunst, Kultur, Moral oder Religion zum Gegenstand haben.