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Betriebsvereinbarung
Neben dem Tarifvertrag gibt es für AG und AN aauch die Möglichkeit eigene (individuelle) Absprachen zu treffen. Daher spricht man hier auch von Individualverträgen.
Des Weiteren können auch innerhalb eines Unternehmens Absprachen zwischen Betriebsrat und AG getroffen werden. (Betriebsvereinbarungen)
Diese müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Alledings dürfen die AN weder in Individualvetrrägen noch in Betriebsvereinbarungen schlechter gestellt werden als dies die Regelungen aus den Tarifverträgen vorsieht.
Bsp.: Im Manteltarifvertrag ist die Dauer des Jahresurlaubs festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen der Primus KG und dem Betriebsrat legt nun fest zu welchen Zeiten bestimmte Mitarbeiter Urlaub beanspruchen können, beispielsweise werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien bevorzugt.
Des Weiteren können auch innerhalb eines Unternehmens Absprachen zwischen Betriebsrat und AG getroffen werden. (Betriebsvereinbarungen)
Diese müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Alledings dürfen die AN weder in Individualvetrrägen noch in Betriebsvereinbarungen schlechter gestellt werden als dies die Regelungen aus den Tarifverträgen vorsieht.
Bsp.: Im Manteltarifvertrag ist die Dauer des Jahresurlaubs festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung zwischen der Primus KG und dem Betriebsrat legt nun fest zu welchen Zeiten bestimmte Mitarbeiter Urlaub beanspruchen können, beispielsweise werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in den Schulferien bevorzugt.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010