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Warum ist die Regelung des § 426 II BGB für den Ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner besonders günstig?
Es handelt sich um eine cessio legis, so dass gem. §§ 401, 412 BGB etwaig bestehende Sicherungsrechte auf ihn übergehen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010