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Notwendige Verwendungen
994 - Verwendungen die erforderlich sind um den Erhalt/die Gebrauchsfähigkeit der Sache zu sichern
Erstattung bestimmt sich nach Bös-/Gutgläubigkeit
Gutgläubigkeit - Anspruch aus 994 I
- muss eine erforderliche Verwendung zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit sein
- fällig gem. 1001
Bösgläubigkeit
- Ausschluss von 994 I
- Anspruch nach GoA 683, 670
Erstattung bestimmt sich nach Bös-/Gutgläubigkeit
Gutgläubigkeit - Anspruch aus 994 I
- muss eine erforderliche Verwendung zur Sicherung der Gebrauchsfähigkeit sein
- fällig gem. 1001
Bösgläubigkeit
- Ausschluss von 994 I
- Anspruch nach GoA 683, 670
Tags: Sachenrecht
Quelle:
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