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Alle Oberthemen / Wirtschaftsrecht / Einführung in das Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
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Was versteht man unter Privatrecht?
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Menschen / (privaten) Unternehmen untereinander.

Es legt fest, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Personen zueinander haben.
Tags: Kapitel1
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Karteninfo:
Autor: Corinna
Oberthema: Wirtschaftsrecht
Thema: Einführung in das Wirtschaftsrecht
Veröffentlicht: 13.04.2010

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