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Einbau eines Blockheizkraftwerks keine modernisierende Instandsetzung
Welche Mehrheiten für einen Beschluss über den Einbau eines Blockheizkraftwerks erforderlich sind, hatte das Landgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil zu entscheiden. In einer Wohnanlage sollte eine 37 Jahre alte Ölzentralheizung ersetzt werden. Auf einer Eigentümerversammlung beschlossen die Wohnungseigentümer mehrheitlich eine Heizung mit Gas-Brennwertkessel und Blockheizkraftwerk zu installieren. Dieser Beschluss wurde von einem Eigentümer gerichtlich angefochten. Er war der Ansicht, dass der Beschluss einstimmig hätte gefasst werden müssen, weil es sich nicht nur lediglich um eine Modernisierung handelte.
Die Richter in Koblenz bestätigten die Auffassung des klagenden Wohnungseigentümers. Der Beschluss entsprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er nur einstimmig gefasst werden konnte. Die Ersetzung des veralteten Ölkessels durch einen modernen Gas-Brennwertkessel ist zwar als eine modernisierende Instandsetzung anzusehen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden konnte. Der geplante Einbau des Blockheizkraftwerks stellt hingegen keine modernisierende Instandsetzung dar, sondern eine bauliche Erneuerung, die einstimmig hätte beschlossen werden müssen (LG Koblenz, Urteil v. 26.05.2009, Az. 2 S 52/09).
Die Richter in Koblenz bestätigten die Auffassung des klagenden Wohnungseigentümers. Der Beschluss entsprach nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil er nur einstimmig gefasst werden konnte. Die Ersetzung des veralteten Ölkessels durch einen modernen Gas-Brennwertkessel ist zwar als eine modernisierende Instandsetzung anzusehen, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden konnte. Der geplante Einbau des Blockheizkraftwerks stellt hingegen keine modernisierende Instandsetzung dar, sondern eine bauliche Erneuerung, die einstimmig hätte beschlossen werden müssen (LG Koblenz, Urteil v. 26.05.2009, Az. 2 S 52/09).
Tags: blockheizkraftwerk, einbau, heizung, modernisierende instandsetzung
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